Gemeinde Wenden

 

2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wenden, Wenden Hallenbad
hier: 1. Beschlüsse zu den Beteiligungen gem. § 3 Abs. 2 BauGB und 4 Abs. 2 BauGB

 

Der Rat der Gemeinde Wenden hat in seiner Sitzung vom 24.04.2024 die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.

Der Geltungsbereich umfasst einen ca. 0,38 ha großen Bereich am nördlichen Rand der Ortslage Wenden im Bereich des Gesamtschulstandortes.

Die Planunterlagen zur 2. Flächennutzungsplanänderung „Wenden Hallenbad“ liegen in der Zeit vom 10.05. – 09.06.2024 im Rathaus der Gemeinde Wenden, Fachbereich III Bauen/Stadtentwicklung, Hauptstraße 75 aus. Die öffentlich ausgelegten Unterlagen können zusätzlich auf dem Beteiligungsportal NRW der Gemeinde Wenden eingesehen werden.


 
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