Gemeinde Wenden

 

Bebauungsplan Nr. 8A "Balzenberg/Schulzentrum", 9. Änderung
hier: 1. Beschlüsse zu den Beteiligungen gem. § 3 Abs. 2 BauGB und 4 Abs. 2 BauGB

 

Der Rat der Gemeinde Wenden hat in seiner Sitzung vom 24.04.2024 die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Geltungsbereich umfasst einen ca. 3.978 m² großen Teilbereich des Flurstücks 1646 der Gemarkung Wenden, Flur 4.

Die Planunterlagen zum Bebauungsplan Nr. 8A “Balzenberg/Schulzentrum“, 9. Änderung liegen in der Zeit vom 10.05. – 09.06.2024 im Rathaus der Gemeinde Wenden, Fachbereich III Bauen/Stadtentwicklung, Hauptstraße 75 aus. Die öffentlich ausgelegten Unterlagen können zusätzlich auf dem Beteiligungsportal NRW der Gemeinde Wenden eingesehen werden.

 
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