Gemeinde Wenden

 

Lärmaktionsplanung – Stufe 4 in der Gemeinde Wenden
hier: Frühzeitige Beteiligungen der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange

Zwecks Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie sind die Kommunen gehalten, bis zum Sommer 2024 den Lärmaktionsplan der 4. Stufe aufzustellen. Damit sollen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen nach den neuesten gesetzlichen Anforderungen geregelt werden.

Nach den Regelungen der Umgebungslärmrichtlinie sind als Basis für die Lärmaktionsplanung Stufe 4 Lärmkarten zu erstellen bzw. zu aktualisieren. Bei der Aufstellung und Überprüfung der Lärmaktionspläne ist die gesetzlich vorgeschriebene Information und Beteiligung der Öffentlichkeit bedeutsam, § 47d Absatz 3 BImSchG. Die Bürgerinnen und Bürger können dazu beitragen, dass aus ihrer Kenntnis vor Ort die Gegebenheiten im Wohnumfeld so gut wie möglich gestaltet werden.

Die Gemeinde Wenden hat die Durchführung der Lärmaktionsplanung der Stufe 4 am 13.03.2024 beschlossen. Die frühzeitige Beteiligung zur Lärmaktionsplanung der Stufe 4 findet in der Zeit vom 10.05. – 10.06.2024 statt. In diesem Zeitraum können auf dem Beteiligungsportal NRW der Gemeinde Wenden die Lärmkarten des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutzes NRW (LANUV) vom 30.06.2022 und die textlichen Informationen zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung eingesehen werden.

Vom 10.05. – 10.06.2024 können Stellungnahmen und Äußerungen zur Planung über das Beteiligungsportal NRW der Gemeinde Wenden, schriftlich (Anschrift: Gemeinde Wenden, Bauverwaltung, Postfach 12 62, 57474 Wenden) vorgebracht werden.

 
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